Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma SW-Performance,  Inhaber: Siegfried Wiesinger,  nachfolgend „SW-Performance“ genannt und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen, folgend „Kunde“ genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen SW-Performance  und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Bei einer Weiterveräußerung unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten an Dritte, verpflichtet sich der Kunde dem Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch SW-Performance.

4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben SW-Performance von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich SW-Performance vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise
Es gelten die Preise auf unserer Homepage www.swperformance.at , bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen  Umsatzsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom Fahrzeug des Kunden abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

6.1. Aufklärung für den Kunden

Die Firma SW-Performance macht Sie hiermit auf mögliche Konsequenzen, die bei nicht Eintragung in das Genehmigungsdokument auftreten können aufmerksam: 
• Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft
• kein Versicherungsschutz
• keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a
• Steuerhinterziehung

7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die von SW-Performance installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie oder Gebrauchtwagen Garantie oder Händlergewährleistung führen können. SW-Performance bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantieversicherung .  Die NSA Tuninggarantieversicherung  übernimmt demgemäß eine Gewährleistung von entweder bis zu 24 Monaten und 100.000km oder bis zu 60 Monate und 80.000km. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Aus- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller  Art), sind ausgeschlossen. Es werden desweiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt von SW-Performance  in unserer Werkstätte in Ledererbühel 29, 3631 Ottenschlag durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose  Nachbesserung der Teile, die von SW-Performance  als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma SW-Performance. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich SW-Performance anzuzeigen. Nach Feststellung  des Fehlers ist SW-Performance unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Der Kunde erklärt ausdrücklich, über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchungen des Fahrzeuges (insbesondere des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen  und aller beweglichen Teile) und der daraus resultierenden möglichen kürzeren Lebensdauer, als auch über die Abgasveränderungen und die rechtlichen Auswirkungen der Leistungssteigerung, von der Firma SW-Performance unmittelbar vor der Durchführung bzw. des Kaufes vollständig und ausführlich informiert worden zu sein. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Für  Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet  SW-Performance nur insoweit, als sie durch von SW-Performance eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile oder Software verursacht wird. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von  SW-Performance eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von SW-Performance eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das von SW-Performance optimierte Fahrzeug nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von SW-Performance eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich weiteres im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeuges samt Tuningsoftware dem Erwerber die AGB´s der Firma SW-Performance zur Kenntnis zu bringen. Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.  Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch eine Eintragung bei der jeweiligen Landesregierung wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SW-Performance.

9. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht
Alle von SW-Performance gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,-- aus.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zwettl

12. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt

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